AMAS: Updates on environmental indicators for real estate funds
13. September 2023
Dr. Alexander Eichhorn
The Asset Management Association Switzerland (AMAS) published Circular 06/2023 "Best Practice on Environmentally Relevant Indicators for Real Estate Funds" ("Circular 06/2023") on September 11, 2023. Circular 06/2023 is part of AMAS's free self-regulation in the area of sustainability and is mandatory for AMAS members and other affiliated institutes.
Die Asset Management Association Switzerland (AMAS) veröffentlichte am 11. September 2023 das Zirkular 06/2023 «Best Practice zu den umweltrelevanten Kennzahlen für Immobilienfonds» («Zirkular 06/2023»). Das Zirkular 06/2023 bildet Teil der freien Selbstregulierung der AMAS im Bereich Nachhaltigkeit und ist für die Mitglieder der AMAS sowie weitere beigetretene Institute verpflichtend.
Die umweltrelevanten Kennzahlen wurden mit dem Zirkular 04/2022 am 31. Mai 2022 («Zirkular 04/2022») veröffentlicht und finden sich in der AMAS-Selbstregulierung im Bereich Nachhaltigkeit in der «Fachinformation Kennzahlen von Immobilienfonds». Die Umsetzungsfrist für die erstmalige Publikation der umweltrelevanten Kennzahlen von Immobilienfonds in den Jahresberichten von Immobilienfonds läuft am 31. Dezember 2023 ab.
Einige Fondsleitungen haben in der Zwischenzeit die umweltrelevanten Kennzahlen bereits in den Jahresberichten ihrer Immobilienfonds publiziert. Die AMAS hat aufgrund der erhaltenen Rückmeldungen dazu, die Bestimmungen in der «Fachinformation Kennzahlen von Immobilienfonds» sowie die Ausführungen im begleitenden Zirkular 04/2022 mit dem Zirkular 06/2023 ergänzt. Die «Best Practice»-Regelungen im Zirkular 06/2023 stellen keine Überarbeitung oder Neuausgabe der bereits veröffentlichten Dokumente zu den umweltrelevanten Kennzahlen dar, sondern präzisieren die vorhandenen Wahlrechte und den punktuellen Interpretationsspielraum
Die Präzisierungen haben die folgenden Zwecke:
Stabilisierung des Konzepts der umweltrelevanten Kennzahlen;
Weiterentwicklung des Benchmarkings;
Homogene Berechnung und Offenlegung der Kennzahlen; und
Etablierung einer Best Practice zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Immobilienfonds sowohl horizontal (Quervergleich mit anderen Immobilienfonds in derselben Berichtsperiode) sowie vertikal (mit Vergleichsperioden desselben Immobilienfonds).
Die AMAS empfiehlt die sofortige Anwendung der Best Practice zu den umweltrelevanten Kennzahlen. Verpflichtend anzuwenden ist die Best Practice spätestens in allen Jahresberichten mit Abschlussdatum am oder nach dem 31. Dezember 2024.
Weiterführende Informationen sowie das Zirkular 06/2023 und die anderen genannten Dokumente finden Sie auf der Webseite der AMAS unter dem folgenden Link: Asset Management Association Switzerland | Immobilienfonds (am-switzerland.ch).
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.