Gründen Sie Ihre Gesellschaft mit Bitcoin

Auch wenn Kryptowährungen derzeit eine Talfahrt durchleben müssen – die Gründung neuer Unternehmen in diesem Zweig und insbesondere die Leistung der Kapitaleinlagen mithilfe von Bitcoin und Ether stösst bei unserer Kanzlei immer wieder auf Nachfrage. Wir beraten Sie und helfen Ihnen zielführend, Ihr Unternehmen mithilfe von Kryptoeinlagen zu gründen, unabhängig ob Ihre Unternehmung in der Kryptobranche angesiedelt ist oder nicht.

Es überrascht nicht, dass die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben und Handlungsrichtlinien mit Kryptowährungen aus dem Crypto-Valley in Zug und mithin dem dortigen Handelsregisteramt entstammen. Konkret ist die Kapitaleinzahlung mit Kryptowährungen als sogenannte Sacheinlage zu behandelt. Aus diesem Grund benötigt diese Gründungsform nicht nur die Mitwirkung eines Anwalts und Notars, sondern ebenso eines befähigten Revisors.

Unsere Anwaltskanzlei ist eine der ersten Anwaltskanzleien in der Schweiz, die Gründungen mittels Kryptoeinzahlungen vorgenommen hat. Wir verfügen entsprechend über ein eingespieltes Netzwerk und kennen die sehr spezifischen Abläufe, die es für den Gründungsakt mit Kryptowährungen braucht.

Sehr gerne beraten wir Sie und Ihr Unternehmen auch anschliessend in der weiteren rechtlichen Umsetzung Ihrer Unternehmensstruktur weiter.