Verlieren Sie bei der Scheidung Ihre Aufenthaltsbewilligung?

Durch die Eheschliessung und mit einer Schweizer Bürgerin oder einem Schweizer Bürger erhalten Personen mit aus ausländischer Staatsangehörigkeit eine Aufenthaltsbewilligung, die sog. B-Bewilligung (Art. 42 AIG). Diese Aufenthaltsbewilligung wird in der Regel jährlich erneuert, solange die Person verheiratet ist.

Was passiert aber, wenn sie die Ehegatten scheiden lassen? Muss der ausländische Ehegatte die Schweiz verlassen? Und trifft dies auch bereits bei einer Trennung zu?

Ein Kriterium, um weiterhin in der Schweiz bleiben zu können, ist, dass die Ehe mindestens drei Jahre gedauert hat. Daneben müssen aber weitere Voraussetzungen erfüllt werden, insbesondere sog. Integrationskriterien.

Kontaktieren Sie uns um zu erfahren, ob Sie oder Ihr Ehegatte bzw. Ihre Ehegattin nach einer Trennung oder Scheidung die Schweiz verlassen müsste(n). Gerne erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die beste Vorgehensweise für Ihre spezifische Situation.