Verweigerung des Besuchsrechts – Was können Sie tun?

Im Rahmen der Scheidung oder der Trennung bei unverheirateten Personen werden in der Regel die Kontakt- und Besuchsrechte gegenüber den gemeinsamen Kindern festgelegt. Leider kommt es immer wieder vor, dass ein Elternteil dem anderen Elternteil den Kontakt mit den Kindern verweigert – obwohl eine klare gerichtliche Regelung besteht. Betroffene sind oft ratlos, Ihnen scheinen die Hände gebunden zu sein. Selbst die Kindes- und Erwachsenenbehörden wissen teilweise nicht, wie in einem solchen Fall vorgegangen werden kann und soll.

Tatsächlich gibt es keine Standardlösung für die beschriebene Problematik. Man befindet sich so tief im familiären und zwischenmenschlichen Bereich, dass die Schweizer Rechtsordnung nicht für jedes Szenario eine passende Lösung bereithält. Trotzdem gibt es eine Reihe von direkten und indirekten Massnahmen und Handlungsmöglichkeiten, die dafür sorgen können, dass Sie Ihre Kinder bald wieder sehen.

Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihre Situation zu analysieren und die optimale Vorgehensweise zu erarbeiten und durchzusetzen.