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Sustainable-Finance Schweiz Handlungsfelder 2022-2025

19. Dezember 2022

Dr. Alexander Eichhorn

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 den Bericht für einen nachhaltigen Finanzplatz verabschiedet. Mit 15 Massnahmen für die Jahre 2022 bis 2025 soll der Schweizer Finanzplatz seine Position als einer der weltweit führenden Standorte für nachhaltige Finanzen weiter ausbauen.

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 den Bericht für einen nachhaltigen Finanzplatz verabschiedet. Mit 15 Massnahmen für die Jahre 2022 bis 2025 soll der Schweizer Finanzplatz seine Position als einer der weltweit führenden Standorte für nachhaltige Finanzen weiter ausbauen.


Die Massnahmen sollen unter anderem für mehr und bessere Nachhaltigkeitsdaten aus der Gesamtwirtschaft sorgen, etwa indem Daten zur Klimaverträglichkeit offengelegt werden. Die Transparenz im Finanzsektor soll generell erhöht werden, zum Beispiel dadurch, dass Finanzinstitute die jüngst eingeführten Swiss Climate Scores anwenden oder sich internationalen Netto-Null Allianzen anschliessen. Der Bundesrat empfiehlt Finanzinstituten und Vorsorgeeinrichtungen, auf ihren Internetseiten aufzuzeigen, inwiefern ihre Dialoge mit investierten Unternehmen und die Ausübung ihrer Aktienstimmrechte mit Nachhaltigkeitszielen, die sie freiwillig unterstützen, vereinbar sind. Zudem will der Bundesrat Investitionen fördern, die neben einer finanziellen Rendite auch eine positive und messbare soziale und/oder ökologische Wirkung erzielen. Er will den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft auch in internationalen Gremien mitprägen und beispielsweise Initiativen für einen globalen CO2-Preis unterstützen.


Konkret sieht der Bundesrat die nachfolgenden Massnahmen und Handlungen vor. Es wird auf Gesetzes- und insbesondere auf Verordnungsstufe in diversen Bereichen, namentlich im Bereich Finanzmarkt und Immobilien zu wesentlichen Anpassungen und Handlungsbedarf kommen in nächster Zeit mit Auswirkungen u.a. auf kollektive Kapitalanlagen, Immobilien und Vermögensverwalter.


Der Bericht ist abrufbar unter: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-92274.html#downloads


Massnahme 1 (in Umsetzung): Verbindliche Einführung der TCFD-Empfehlungen für grosse Unternehmen

Am 23. November 2022 hat der Bundesrat beschlossen, die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange für grosse Unternehmen der Gesamtwirtschaft per Anfang 2024 in Kraft zu setzen. Die Verordnung basiert auf den Empfehlungen der «Task Force on Climate-related Financial Disclosures» (TCFD). Der Bundesrat verfolgt die internationalen Entwicklungen dazu weiterhin eng, damit bei Bedarf auch mittelfristig Kohärenz gewährleistet werden kann.


Massnahme 2 (in Umsetzung): Daten zur Bestimmung der Klimaverträglichkeit von Schweizer Immobilien- und Hypothekenportfolien

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verbessert in enger Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Department des Innern (EDI) das Angebot an qualitativ hochwertigen, aussagekräftigen und standardisierten Daten zur Klimaverträglichkeit des Schweizer Gebäudeparks stetig.


Massnahme 3 (in Umsetzung): Publikation Klassifizierungssystem für Green-FinTech-Applikationen

Das Green-FinTech-Netzwerk publizierte im 2022 gemeinsam mit der Genfer «Green Digital Finance Alliance» (GDFA) und mit Unterstützung des SIF ein Klassifizierungssystem für Green-FinTech-Applikationen und deren Bedarf an Nachhaltigkeitsdaten.


Massnahme 4 (in Umsetzung): Förderung internationaler Netto-Null-Allianzen

Am 17. November 2021 hat der Bundesrat beschlossen, den Finanzinstituten zu empfehlen, internationalen Netto-Null-Allianzen beizutreten und den Abschuss von dahingehenden Branchenvereinbarungen anzustreben. Bereits am 26. Juni 2019 hat er zudem entschieden, die Finanzinstitute mittels Branchenvereinbarungen zu ermuntern, in repräsentativem Umfang an den vergleichbaren Klimatests des Bundes teilzunehmen.


Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) informiert den Bundesrat bis Ende 2023 über den Stand der Arbeiten zu den Branchenvereinbarungen.


Das EFD unterstützt Arbeiten der «Glasgow Financial Alliance for Net-Zero» (GFANZ) und setzt sich für die Erhöhung ihrer Glaubwürdigkeit ein, insbesondere durch Mitwirken im «Climate Data Steering Committee» (CDSC), um Transparenz im Zusammenhang mit den freiwilligen Selbstverpflichtungen der Finanzinstitute zu fördern.


Massnahme 5: Transparenz zu Stewardship-Strategien

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 beschlossen, Finanzinstituten bzw. Vorsorgeeinrichtungen zu empfehlen, auf ihren Internetseiten Transparenz zu schaffen, inwiefern ihre Engagement-Strategie und ihre Ausübung der Aktienstimmrechte mit von ihnen freiwillig unterstützten Nachhaltigkeitszielen, namentlich dem 2050-Netto-Null-Ziel vereinbar sind.

Massnahme 6 (in Umsetzung): Regelmässige freiwillige Klimatests mit Finanzinstituten

Das UVEK und das EFD führen regelmässig freiwillige vergleichbare Klimatests mit Finanzinstituten durch, um die Ausrichtung des Schweizer Finanzsektors auf das globale Temperaturziel des Übereinkommens von Paris zu analysieren und Fortschritte festzuhalten (nächste Durchführung im 2024). Das UVEK setzt sich dafür ein, dass diese Klimatests laufend verbessert werden und für Finanzinstitute die Umsetzung weiterer Bundesratsempfehlungen erleichtern.


Massnahme 7 (in Umsetzung): Transparenz bezüglich Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Am 11. November 2020 hat der Bundesrat beschlossen, den Finanzinstituten zu empfehlen, Methoden und Strategien zu veröffentlichen die aufzeigen, wie sie – entsprechend den bestehenden rechtlichen Treue- und Sorgfaltspflichten – Klima- und Umweltrisiken bei der Verwaltung von Vermögen ihrer Kundschaft berücksichtigen.

Massnahme 8 (in Umsetzung): Einführung und Weiterentwicklung der «Swiss Climate Scores»

Der Bundesrat hat am 29. Juni 2022 beschlossen, allen Schweizer Finanzinstituten zu empfehlen, vergleichbare und aussagekräftige Transparenz bezüglich Klimaverträglichkeit bei sämtlichen Finanzanlagen und Kundenportfolien zu schaffen und, wo sinnvoll, die Auswahl an Indikatoren der «Swiss Climate Scores» anzuwenden.


Das EFD setzt sich in internationalen Gremien dafür ein, dass die Indikatoren der «Swiss Climate Scores» weiterhin hohe Kompatibilität geniessen und sich als optimale Basis für Transparenz bezüglich Ausrichtung auf Klimaziele anbieten.


Das EFD, in enger Zusammenarbeit mit dem UVEK, prüft spätestens bis Ende 2023 die Anwendung der «Swiss Climate Scores» auf Vergleichbarkeit und Anreizwirkung hin und entwickelt diese bei Bedarf weiter. Auch wird eine Ausweitung auf weitere Anlageklassen geprüft (z.B. Immobilien).

Massnahme 9: Vermeidung von Greenwashing

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 seine Position zur Verhinderung von Greenwashing veröffentlicht. Demnach sollen Finanzprodukte oder Finanzdienstleistungen, die als nachhaltig angepriesen werden, zumindest mit einem angegebenen Nachhaltigkeitsziel verträglich sein oder einen effektiven Beitrag dazu leisten. Die reine Integration von Nachhaltigkeitskriterien zur Risikominimierung oder Optimierung der finanziellen Performance soll nicht als «nachhaltig» bezeichnet werden. Zugleich hat der Bundesrat das EFD, in Zusammenarbeit mit UVEK, WBF und FINMA beauftragt, gemeinsam mit der Branche und Zivilgesellschaft, eine optimale, zielführende Umsetzung der Position des Bundesrates zu identifizieren.

Massnahme 10 (in Umsetzung): Förderung der Nachhaltigkeit in der Berufs- und Weiterbildung

Der Bund setzt sich im Rahmen seiner Zuständigkeiten und laufenden Aktivitäten für die Förderung der nachhaltigen Entwicklung bei der Ausbildung von Spezialistinnen und Spezialisten im Finanzmarkt ein.


Der Bund setzt sich im Rahmen seiner Zuständigkeiten und laufenden Aktivitäten für die Förderung der nachhaltigen Entwicklung bei der Ausbildung von Spezialistinnen und Spezialisten im Finanzmarkt ein.

Massnahme 11 (in Umsetzung): Förderung von Finanzflüssen mit Klima- und Nachhaltigkeitswirkung in Entwicklungsländer

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat im Jahr 2021 die «Sustainable Development Goals (SDG) Impact Finance Initiative» angekündigt, die darauf abzielt, bis 2030 CHF 100 Mio. von öffentlichen und philanthropischen Akteuren zu beschaffen. Diese Mittel sollen anschliessend bis zu CHF 1 Mrd. an privatem Kapital mobilisieren, um die SDGs in Entwicklungsländern zu finanzieren.


Die strategischen Ziele des Bundesrats für den «Swiss Investment Fund for Emerging Markets» (SIFEM) 2021-2024 halten fest, dass der SIFEM einen aktiven Beitrag zur Umsetzung der Ziele des Übereinkommens von Paris leistet. Alle Investitionen sind mit diesen Zielen sowie den nationalen Klimazielen der Länder vereinbar. Mindestens 25% der neuen Investitionen dienen vollständig dem Klimaschutz.


Die Schweiz soll zudem weiterhin ihren Einsitz im Internationalen Währungsfonds (IWF), in multilateralen Entwicklungsbanken und anderen Institutionen, wie internationalen Klimafonds, nutzen, um sicherzustellen, dass multilaterale Finanzierungsbeiträge klima- und nachhaltigkeitswirksam eingesetzt werden und möglichst eine katalytische Rolle entfalten können. Beim IWF setzt sie sich dafür ein, dass die Gelder des «Resilience and Sustainability Trust» primär zur Unterstützung von Politiken zur Bewältigung des Klimawandels verwendet werden.

Massnahme 12: Prüfung Anpassung Finanzmarktrecht für Verbreitung von Impact Investments

Das EFD, in Zusammenarbeit mit FINMA, UVEK und WBF, prüft gemeinsam mit der Branche, wie durch eine Anpassung der Finanzmarktrechts, inkl. Einführung einer neuen Kategorie von kollektiver Kapitalanlage, eine Verbreitung von Impact Investments unterstützt werden kann und welche Chancen und Risiken dabei bestehen.

Massnahme 13 (in Umsetzung): Emission von grünen Eidgenössischen Anleihen

Der Bundesrat hat am 17. August 2022 ein Rahmenwerk zur Emission von grünen Eidgenössischen Anleihen verabschiedet. Basierend darauf hat die EFV am 12. Oktober 2022 die erste grüne Eidgenössische Anleihe emittiert. Der Bund wird künftig regelmässig grüne Eidgenössische Anleihen herausgeben, respektive die neue grüne Eidgenössische Anleihe aufstocken.

Massnahme 14 (in Umsetzung): Aktive Unterstützung von Initiativen für einen globalen CO2-Preis

Das EFD und das UVEK unterstützen aktiv multilaterale Arbeiten, welche die Etablierung eines angemessenen globalen CO2-Preises fördern, insbesondere das neu gegründete «OECD Inclusive Forum for Carbon Mitigation Approaches».


Massnahme 15: Identifikation von Opportunitäten im Bereich CO2-Kompensation

Das EFD prüft in enger Zusammenarbeit mit dem UVEK, ob respektive welche Rolle der Staat übernehmen kann, um Opportunitäten im Bereich CO2-Kompensation für den Schweizer Finanzmarkt zu nutzen. Dabei sollen die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes und die Glaubwürdigkeit der Kompensationsbemühungen eine zentrale Rolle spielen.


Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne Dr. Alexander Eichhorn

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