Wenn die Bank Fragen zu Transaktionen stellt

10. Juli 2025
Dr. Thomas Nagel
Rechtlicher Hintergrund und Risiken
Banken kontaktieren regelmässig ihre Kunden, um ungewöhnliche Transaktionen zu erklären. Dahinter steckt meist die gesetzliche Pflicht zur Bekämpfung von Geldwäscherei: Banken müssen gemäss dem Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG) den wirtschaftlichen Hintergrund erheblicher oder ausserordentlicher Bewegungen abklären. Ungewöhnlich hohe Einzahlungen, ausserordentlich hohe Auszahlungen, grenzüberschreitende Transaktionen, hohe Bargeldbezüge und weitere ausserordentliche Umstände können die Aufmerksamkeit einer Bank wecken.
Wenn eine Bank trotz wiederholter Aufforderung an den Kunden Transaktionen nicht plausibilieren und nachvollziehbar dokumentieren kann, könnte sie dies als Anhaltspunkt für Geldwäscherei oder andere deliktische Handlungen werten. Hat eine Bank begründeten Verdacht, dass ein Konto mit illegalen Machenschaften in Verbindung steht, ist sie gesetzlich verpflichtet, eine Verdachtsmeldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu erstatten. Damit verbunden wäre eine sofortige Sperrung des Kontos. Die MROS würde den Fall prüfen und diesen bei Erhärtung des Verdachts inklusive sämtlicher Unterlagen an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterleiten. Diese würde den Fall untersuchen und die Sperrung des Kontos i.d.R. aufrechterhalten (in Extremfällen mehrere Jahre, bis das Strafverfahren abgeschlossen wäre). Die Stellungnahmen eines Kunden an seine Bank sind somit sehr wichtig und können darüber entscheiden, wie das Verfahren weitergeht.
Im schlimmsten Fall droht aus strafrechtlicher Sicht eine langjährige Strafuntersuchung, eine längerfristige Blockierung der Vermögenswerte, eine allfällige Einziehung derselben (im Falle einer Verurteilung) sowie je nach Ausgang des Verfahrens eine empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafe unter Auflage der Untersuchungs- und Verfahrenskosten. Dies würde aber voraussetzen, dass sich ein Verdacht gegen den Kunden erhärtet, dass die finanziellen Mittel aus einer Straftat herrühren.
Im Folgenden finden Sie Hinweise, wie Sie am besten auf Fragen der Bank zu Ihren Transaktionen reagieren können:
Umgang mit Banknachfragen
Schriftliche Antwort anbieten: Banken rufen Kunden vorab häufig an und fallen gewissermassen «mit der Tür ins Haus». Antworten Sie nicht übereilt per Telefon, wenn die Fragen nicht einfach zu beantworten sind. Tätigen Sie keine Aussagen, von denen Sie nicht mit Sicherheit wissen, dass sie korrekt sind. Bitten Sie um eine schriftliche Anfrage der Bank. So können Sie den Sachverhalt und die Fragen in Ruhe prüfen und Ihre Antwort überlegt formulieren. Notieren Sie sich nach einem Anruf der Bank das Gesprächsdatum, die Uhrzeit, die Länge des Anrufs, den Namen der Person, die angerufen hat und die gestellten Fragen.
Kooperation bei unbedenklichen Transaktionen: Liegen keine rechtlichen Bedenken vor, sollten Sie grundsätzlich offen Auskunft geben. Ehrliche und präzise Erklärungen führen meist zur Aufklärung. Wenn alles seine Ordnung hat und Sie die Fragen der Bank schnell und überzeugend klären können, haben Sie eigentlich auch nichts zu befürchten.
Vorsicht bei Verdachtsmomenten: Wenn Sie bei einzelnen Punkten unsicher sind, belastende Aspekte befürchten (etwa Hinweise auf Steuerhinterziehung oder andere illegale Zusammenhänge) oder Geld von Dritten über Ihr Konto weitergeleitet oder verwahrt haben, gehen Sie mit Angaben sehr zurückhaltend um und suchen Sie sich rechtlichen Rat. Bedenken Sie, dass die Bank im Verdachtsfall eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) erstatten wird und im Anschluss ein Strafverfahren drohen kann. Formulieren Sie Antworten deshalb stets mit hoher Sorgfalt. Im Zweifelsfall sollten Sie sich frühzeitig rechtliche Unterstützung holen.
Unterlagen: Stellen Sie alle relevanten Belege zusammen (z.B. Verträge, Rechnungen, Kontoauszüge). Prüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig, bevor Sie antworten. Inkonsistente, vage oder widersprüchliche Antworten können neue Zweifel wecken und die Abklärungen über längere Zeit hinziehen oder gleich zu einer Meldung an die MROS führen.
Alternativen prüfen: Beachten Sie, dass es in der Schweiz keinen Anspruch auf ein Bankkonto gibt. Banken kündigen Kunden teilweise ohne Angaben von Gründen, selbst wenn kein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. Ein Leben ohne Bankverbindung ist beinahe unmöglich. Wird Ihr Konto gekündigt oder gesperrt, ergeben sich darauf oft unerwartete Unannehmlichkeiten. Viele Banken fragen bei Eröffnung einer Kundenbeziehung nach, ob der neue Kunde bei einer anderen Bank bereits abgelehnt oder gar gekündigt wurden und ob ein Verfahren eröffnet wurde. Müssen Sie diese eine oder mehrere dieser Fragen mit «Ja» beantworten, lehnen die meisten Banken eine Eröffnung eines Kontos ab. Überlegen Sie daher, ob Sie vorsorglich und frühzeitig ein Zweitkonto bei einer anderen Bank eröffnen.
Juristische Beratung in Anspruch nehmen: Wenn die Situation komplex ist oder Sie sich unsicher fühlen, ziehen Sie rechtlichen Rat hinzu. Eine fachkundige Rechtsberatung kann Ihnen helfen, Ihre Antworten vorzubereiten und etwaige Risiken besser einzuschätzen. So vermeiden Sie Fehler und schützen Ihre Interessen. ADVORO unterstützt Sie gerne, wenn Sie sich in einem solchen Fall unsicher sind. Kontaktieren Sie uns frühzeitig für eine individuelle Beratung.
