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Wie verkaufe ich mein Unternehmen?

Boris Räber

Partner
MLaw, LL.M., Cert CII ­
Attorney at law

July 10, 2026

Wie verkaufe ich mein Unternehmen?

Ein Leitfaden für Unternehmer, Familienunternehmen und Verwaltungsräte

A. Warum der Unternehmensverkauf früh geplant werden muss


Früher oder später stellen sich viele Unternehmer die Frage: «Wie verkaufe ich mein Unternehmen?» Diese Entscheidung gehört zu den wichtigsten Momenten im Leben eines Unternehmers und hat weitreichende emotionale, finanzielle und rechtliche Folgen. Der Verkauf des eigenen Unternehmens ist meist mehr als eine Transaktion – er bedeutet die Übergabe eines über Jahre aufgebauten Lebenswerks.


Ein erfolgreicher Verkauf lässt sich nicht improvisieren. Er erfordert eine frühzeitige und methodische Vorbereitung: Eine klare Verkaufsstrategie, belastbare Finanzzahlen, ein professionell vorbereiteter Datenraum, die Bereinigung rechtlicher und steuerlicher Risiken sowie eine disziplinierte Verhandlungsführung. Eine strukturierte Herangehensweise kann zu einem höheren Verkaufspreis, einem effizienteren Prozess und geringeren Haftungsrisiken beitragen.


Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die wichtigsten Schritte eines erfolgreichen Unternehmensverkaufs in der Schweiz – von der strategischen Vorbereitung über Bewertung, Due Diligence und Vertragsverhandlung bis zu Signing und Closing. Der Fokus liegt auf rechtlicher Absicherung, betriebswirtschaftlicher Optimierung und strategischer Verhandlungsführung.


Die wichtigsten Fachbegriffe werden in einem Glossar am Ende dieses Leitfadens kurz erklärt.

               

1. Verkaufsstrategie beim Unternehmensverkauf: Ziele, Käuferprofil und Timing


Die Gründe für einen Verkauf sind vielfältig: Altersnachfolge, strategische Veränderung, private Gründe oder finanzielle Überlegungen. Je nach Ziel – sei es die Preismaximierung, der geordnete Rückzug oder die Sicherung von Arbeitsplätzen – variiert die optimale Verkaufsstrategie. Neben dem Verkauf an einen strategischen Käufer oder Finanzinvestor kommen je nach Situation auch eine familieninterne Nachfolgelösung, ein Management-Buy-out (MBO) durch bestehende Führungskräfte oder ein Management-Buy-in (MBI) durch externe Manager in Betracht. Die optimale Struktur hängt von den Zielen des Unternehmers, dem Käuferkreis und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab.

Wer seine Ziele früh definiert, kann potenzielle Käufer gezielter auswählen, Erwartungen klar kommunizieren und prüfen, ob vor dem Verkauf noch rechtliche, steuerliche oder organisatorische Massnahmen erforderlich sind.


Wer sich aus dem operativen Tagesgeschäft zurückziehen möchte, verfolgt andere Ziele als ein Gründer, der Kapital für die nächste Wachstumsphase sucht. Auch emotionale Aspekte – etwa der Erhalt von Firmennamen oder Team – sowie Zeitplan, persönliche Zukunft nach dem Exit und eine allfällige vorgängige Restrukturierung sollten früh geklärt werden.

Bei der Zieldefinition zählen auch langfristige persönliche und strategische Überlegungen. Zentral ist etwa, ob der Unternehmer nach dem Verkauf weiter tätig bleibt oder vollständig ausscheidet. Ebenso beeinflusst die Wahl zwischen strategischem Käufer und Finanzinvestor die Verkaufsstruktur, das Reporting und das Transaktionsziel. Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen – etwa bei Übertragungen an Familienmitglieder oder Mitarbeiter – sind früh einzubeziehen.


2. Wie wird ein Unternehmen bewertet? Methoden, Multiples und Werttreiber


Die erste Frage vieler Unternehmer lautet: «Was ist meine Firma wert?» Eine seriöse Antwort ist selten eine einzelne Zahl, sondern meist eine begründete Bewertungsbandbreite. Sie hängt insbesondere von Ertragskraft, Qualität der Finanzzahlen, Geschäftsmodell, Käufergruppe, Marktumfeld und Transaktionsstruktur ab. Die Bewertung ist damit nicht nur Rechenübung, sondern Teil der Verkaufsstrategie.

In der Praxis wird bei etablierten KMU häufig mit EBITDA- oder EBIT-Multiples gearbeitet.


Das bereinigte operative Ergebnis wird mit einem branchen- und unternehmensspezifischen Faktor multipliziert. Bei Schweizer KMU liegen die erzielbaren EBITDA-Multiples häufig im Bereich von etwa 4x bis 8x EBITDA, wobei technologieorientierte, wachstumsstarke oder besonders skalierbare Unternehmen teilweise deutlich höhere Multiples erreichen können. Daraus ergibt sich regelmässig der Enterprise Value, also der Wert des operativen Unternehmens vor Abzug von Finanzschulden und vor Hinzurechnung überschüssiger Liquidität.

Für den tatsächlich zufliessenden Kaufpreis sind danach insbesondere Nettoverschuldung, Working Capital, überschüssige Liquidität, Transaktionskosten, Earn-outs und allfällige Reinvestitionen zu berücksichtigen.


Beispiel: Vom Enterprise Value zum Kaufpreis

Ein Schweizer KMU erzielt ein nachhaltig bereinigtes EBITDA von CHF 1 Mio. Vergleichbare Transaktionen in der Branche erfolgen zu einem Multiple von 6x EBITDA. Daraus ergibt sich zunächst der Enterprise Value – also der Wert des operativen Unternehmens vor Berücksichtigung von Finanzschulden, überschüssiger Liquidität und weiteren Kaufpreisanpassungen.

Position

Betrag

Nachhaltig bereinigtes EBITDA

CHF 1'000'000

Bewertungsmultiple

6x

Enterprise Value

CHF 6'000'000

Abzüglich zinstragende Finanzschulden

CHF 800'000

Zuzüglich überschüssiger Liquidität

CHF 300'000

Equity Value vor Working-Capital-Anpassung

CHF 5'500'000

Anpassung gegenüber Ziel-Working-Capital (Beispiel)

CHF 300'000

Voraussichtlicher Kaufpreis für die Anteile

CHF 5'800'000

Der Enterprise Value ist nicht identisch mit dem Kaufpreis, der dem Verkäufer zufliesst. Vom operativen Unternehmenswert werden insbesondere Finanzschulden abgezogen und überschüssige Liquidität hinzugerechnet. Zusätzlich können Working-Capital-Anpassungen, Transaktionskosten, Earn-outs oder Reinvestitionen den tatsächlich zufliessenden Betrag beeinflussen. Deshalb sollte ein indikatives Multiple nie isoliert betrachtet werden.


Je nach Situation kommen weitere Bewertungsansätze hinzu. Das DCF-Verfahren leitet den Wert aus erwarteten künftigen freien Cashflows ab und ist besonders relevant, wenn belastbare Planrechnungen bestehen. Der Substanzwert stellt stärker auf vorhandene Vermögenswerte ab und spielt vor allem bei immobilien-, anlage- oder substanzintensiven Unternehmen eine Rolle. Branchenmultiples und Vergleichstransaktionen dienen häufig als Plausibilisierung, können ohne Kenntnis der konkreten Vergleichsfälle aber irreführend sein.


Selbst innerhalb derselben Branche können Unternehmen mit vergleichbarem EBITDA erfahrungsgemäss sehr unterschiedlich bewertet werden. Unterschiede bei Kundenstruktur, Wachstum, Management, Vertragsbasis oder identifizierten Risiken wirken sich regelmässig erheblich auf den erzielbaren Kaufpreis aus.


Bewertungsrelevant sind nicht nur vergangene Gewinne, sondern vor allem deren Nachhaltigkeit. Wichtige Werttreiber sind wiederkehrende Umsätze, Kundenkonzentration, Wachstumsaussichten, Managementqualität, Abhängigkeit vom Inhaber, Vertragsqualität, Skalierbarkeit, Investitionsbedarf und regulatorische Risiken. Strategische Käufer können Synergien einpreisen; Finanzinvestoren achten stärker auf stabile Cashflows, Reportingqualität, Verschuldungsfähigkeit und einen späteren Exit.


Ein häufiger Fehler besteht darin, veröffentlichte Multiples ungeprüft auf das eigene Unternehmen zu übertragen. Unternehmen mit gleicher Branche und ähnlichem EBITDA können je nach Kundenstruktur, Wachstum, Führungsteam, Vertragsbasis oder Due Diligence-Risiken sehr unterschiedlich bewertet werden. Frühzeitige Vorbereitung verbessert daher nicht nur die rechnerische Bewertung, sondern auch die Verhandlungsposition.


Eine Bewertung sollte deshalb nicht erst erfolgen, wenn bereits ein Angebot vorliegt. Sie hilft, realistische Preisvorstellungen zu entwickeln, wertmindernde Faktoren rechtzeitig zu erkennen und den Verkaufsprozess gezielt zu steuern.


Der Unternehmenswert wird nicht allein durch Umsatz oder Gewinn bestimmt. Käufer analysieren eine Reihe qualitativer und quantitativer Faktoren, welche die Attraktivität, Planbarkeit und Risiken des Unternehmens beeinflussen. Die wichtigsten Werttreiber sind:




3. Finanzzahlen vorbereiten: Rechnungslegung, Forecasts und Quality of Earnings


Unscharfe Buchführung und intransparente Zahlen schrecken Käufer ab. Eine saubere Rechnungslegung – je nach Unternehmensgrösse mit monatlichen oder vierteljährlichen Abschlüssen, klarer Debitorenstruktur, valider Lagerbewertung und realistischen Forecasts – ist essenziell. Ein unabhängiger Quality of Earnings Report (QofE) kann zusätzliche Glaubwürdigkeit schaffen. Fehler oder Inkonsistenzen sollten mindestens 12 bis 18 Monate vor Verkaufsstart bereinigt werden.


Ein gut vorbereiteter Verkäufer kann mit belastbaren Zahlen operieren, Abgrenzungen sauber belegen und etwaige Abweichungen schlüssig erklären. Gerade in Due Diligence-Prozessen ist dies ein zentraler Vorteil.

Saubere Finanzdaten ermöglichen es dem Verkäufer, in Q&A-Runden und Management-Präsentationen konsistent zu argumentieren. Das schafft Vertrauen, erschwert spätere Risikoabschläge und bildet auch für Earn-out-Modelle oder steuerliche Themen eine belastbare Grundlage.


4. Managementstrukturen und Key-Person-Risiken


Eine starke Abhängigkeit des Unternehmens vom Inhaber kann den Unternehmenswert erheblich senken und führt häufig dazu, dass der Verkäufer während einer Übergangsphase – typischerweise für ein bis drei Jahre – weiterhin im Unternehmen tätig bleiben muss. Potenzielle Käufer erwarten, dass das Unternehmen auch ohne den bisherigen Inhaber verlässlich funktioniert. Deshalb empfiehlt sich der frühzeitige Aufbau einer zweiten Führungsebene, eine klare Aufgabenverteilung und ein sukzessiver Rückzug aus dem operativen Tagesgeschäft. Dies erhöht nicht nur die Skalierbarkeit, sondern reduziert auch das sogenannte Key-Person-Risiko signifikant.


Ein Beispiel: Ein IT-Unternehmen, das einzig auf den technischen Fähigkeiten des Gründers basiert, ist schwer verkäuflich. Wenn jedoch Prozesse dokumentiert und das Team autonom agiert, steigt die Attraktivität des Unternehmens deutlich.


In der Praxis zählt eine ausgeprägte Inhaberabhängigkeit zu den häufigsten Ursachen für Bewertungsabschläge bei eigentümergeführten Unternehmen.


5. Diversifikation der Kundenbasis


Eine zu starke Umsatzkonzentration bei einzelnen Kunden (branchenabhängig ab ca. 20–30 %) führt häufig zu erheblichen Bewertungsabschlägen. Potenzielle Käufer fürchten den Abbruch zentraler Geschäftsbeziehungen nach der Transaktion. Hier helfen langfristige Verträge, proaktive Kundenpflege und gezielte Diversifikation.

Ein produzierender Betrieb, dessen grösster Abnehmer 60 % des Umsatzes ausmacht, sollte aktiv neue Kunden aufbauen, um das Risiko besser zu streuen – idealerweise schon bevor der Verkaufsprozess beginnt.


6. Ergebnisoptimierung und EBITDA-Adjustments


Bei M&A-Transaktionen wird der Unternehmenswert oft anhand eines EBITDA-Multiples bestimmt. Entsprechend zentral ist das sogenannte normalisierte EBITDA – bereinigt um Sondereffekte, nicht betriebsnotwendige Ausgaben und einmalige Belastungen. Massnahmen zur kurzfristigen Profitabilitätssteigerung – wie Preisanpassungen, Kostensenkungen oder die Bereinigung des Produktportfolios – können den Unternehmenswert unmittelbar steigern, sofern sie rechtzeitig greifen und gut dokumentiert sind.


Unternehmen sollten untersuchen, welche Sondereffekte das tatsächliche EBITDA verzerren – etwa einmalige Rechtskosten, ungewöhnlich hohe Rückstellungen oder bewusst aufgeschobene Investitionen. Auch privat veranlasste Ausgaben, wie Fahrzeuge, Spesen oder Inhaberlöhne, die über Marktbedingungen liegen, sollten bereinigt werden. Es ist wichtig, diese Anpassungen nachvollziehbar zu dokumentieren und schlüssig zu begründen, da Käufer sonst Misstrauen entwickeln könnten.

In der Praxis zeigt sich oft, dass Käufer kurzfristige Massnahmen, die nicht nachhaltig sind, rasch durchschauen – oft mit dem Ergebnis, dass sie den gesamten Zahlenkranz hinterfragen.

Strategische Käufer achten oft auf Synergien, Marktstellung, Technologien oder Kundenzugang; Finanzinvestoren stärker auf stabile Cashflows, Skalierbarkeit und Exit-Fähigkeit. Entsprechend zentral ist für Finanzinvestoren das wiederkehrende, bereinigte EBITDA, während strategische Käufer bei besonderer Passung eher Prämien zahlen können.

                 

7. Steuern beim Unternehmensverkauf: Steuerfreier Kapitalgewinn und typische Risiken


Die steuerfreie Realisierung eines Kapitalgewinns beim Verkauf von Unternehmensanteilen gehört für viele Verkäufer in der Schweiz zu den zentralen Zielen der Transaktionsplanung. Gewinne aus der Veräusserung von Anteilen im Privatvermögen unterliegen in der Schweiz grundsätzlich nicht der Einkommenssteuer. Wichtige Ausnahmen bestehen jedoch etwa bei gewerbsmässigem Wertschriftenhandel, indirekter Teilliquidation oder Mantelhandel. Gerade deshalb ist die steuerliche Strukturierung ein wesentlicher Bestandteil der Nachfolge- und Verkaufsplanung.


Besonders wichtig ist die Vermeidung der indirekten Teilliquidation. Sie kann zur nachträglichen Besteuerung des Kapitalgewinns beim Verkäufer führen, wenn nach dem Verkauf unter bestimmten Voraussetzungen Substanz der Gesellschaft an den Käufer gelangt. Dieses Risiko wird insbesondere unterschätzt, wenn in der Zielgesellschaft thesaurierte Mittel vorhanden sind und innerhalb von fünf Jahren Ausschüttungen erfolgen.

Eine frühzeitige steuerliche Analyse ist daher unerlässlich. Mantelhandel, Sperrfristen, stille Reserven, Einlagenrückzahlungen und allfällige Umstrukturierungen – etwa zur Trennung von operativem Geschäft und Immobilien – sollten rechtzeitig geprüft werden.


8. Due Diligence-Vorbereitung: Datenraum, Verträge und Legal Housekeeping


Potenzielle Käufer verlangen einen "sauberen Tisch". Dazu gehört eine vollständige und konsistente Unternehmensdokumentation – von Aktionärbindungsverträgen über Arbeitsverträge bis hin zu Lieferantenvereinbarungen. Altlasten sollten, wenn möglich, vor dem Verkaufsprozess bereinigt werden.

Verträge sollten eindeutig formuliert, beidseitig unterzeichnet und in einer einheitlichen Ablagestruktur verfügbar sein. Auch veraltete AGB, offene Rechtsstreitigkeiten oder fehlende IP-Rechte sind klassische Sorgenkinder, die frühzeitig adressiert werden sollten. Stellt ein Käufer im Rahmen der Due Diligence beispielsweise fest, dass IP-Rechte nicht sauber dokumentiert sind, wird der Deal zwar meist nicht daran scheitern, dies könnte aber eine Kaufpreisreduktion oder im Minimum eine gesteigerte vertragliche Haftung des Verkäufers zur Folge haben.


Eine interne rechtliche Prüfung hilft, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und vor Beginn der Due Diligence zu bereinigen. Bei grösseren Unternehmen kann ein verkäuferseitiges Legal Fact Book sinnvoll sein. Es dokumentiert insbesondere Gesellschafterstruktur, wichtige Verträge, IP-Rechte, regulatorische Themen sowie anhängige oder drohende Rechtsstreitigkeiten. Der Verkäufer kann dadurch kritische Fragen schneller beantworten, Diskussionen über Garantien eingrenzen und Kaufpreisabschläge besser abwehren.


Besondere Aufmerksamkeit verdienen Themen, die in eigentümergeführten Unternehmen häufig übersehen werden: Nicht formell korrekt erfolgte Anteilsübertragungen, fehlende IP-Dokumentation, divergierende Klauseln in Altverträgen oder unklare Zuständigkeiten. Werden solche Punkte früh bereinigt und im Datenraum sauber dokumentiert, sinkt das Risiko von Verzögerungen, Haftungsdiskussionen und Bewertungsabschlägen deutlich.


Die 10 häufigsten Fehler beim Unternehmensverkauf

Praxis-Check: Diese Fehler führen regelmässig zu tieferen Kaufpreisen, längeren Verkaufsprozessen oder sogar zum Scheitern einer Transaktion

Fehler

Risiko

Späte Vorbereitung

Wertsteigernde Massnahmen greifen nicht mehr rechtzeitig.

Überhöhter Unternehmenswert

Unrealistische Preisvorstellungen schrecken Käufer ab und verzögern den Prozess.

Unklare Finanzzahlen

Käufer verlangen Risikoabschläge oder verlieren Vertrauen.

Hohe Inhaberabhängigkeit

Key-Person-Risiko senkt den Unternehmenswert und erschwert die Nachfolge.

Unbereinigte Altlasten

Fehlende Verträge, ungeklärte IP-Rechte oder gesellschaftsrechtliche Mängel führen zu Abschlägen oder zusätzlichen Garantien.

Unvorbereiteter Datenraum

Zeitdruck, fehlende Unterlagen und Verzögerungen belasten den Prozess.

Ungeprüfte Steuerrisiken

Strukturierungsfehler können erhebliche steuerliche Nachteile verursachen.

Fehlender Käuferwettbewerb

Verhandlungsmacht, Kaufpreis und Vertragsbedingungen leiden.

Fixierung auf den Kaufpreis

Earn-outs, Garantien, Haftung und Kaufpreisanpassungen werden unterschätzt.

Unterschätzter LOI

Wesentliche Deal-Punkte werden zu früh festgelegt und sind später schwer korrigierbar.

Praxistipp: Ein erfolgreicher Unternehmensverkauf beginnt meist ein bis drei Jahre vor dem eigentlichen Verkaufsprozess. Wer Finanzzahlen, Managementstrukturen, Verträge und steuerliche Themen vorausschauend optimiert, steigert häufig den Unternehmenswert, verbessert seine Verhandlungsposition und reduziert Transaktionsrisiken.

B. Ablauf Unternehmensverkauf: Käuferansprache, Due Diligence und Vertragsverhandlung


1. Käufer für ein Unternehmen finden: Ansprache, Teaser und Informationsmemorandum


Der Verkaufsprozess im engeren Sinne beginnt mit der Erstellung eines Teasers und eines ausführlichen Informationsmemorandums (IM). Dieses vermittelt potenziellen Käufern einen strukturierten Überblick über das Unternehmen, seine Finanzkennzahlen, Marktstellung sowie seine Chancen und Risiken. Ziel ist es, Interesse zu wecken und eine belastbare Grundlage für weiterführende Verhandlungen zu schaffen.

Die Käufersuche erfolgt häufig zweistufig: Zunächst werden potenzielle Käufer angesprochen – diskret, über Netzwerke oder M&A-Berater. Nach der Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) erhalten die Interessenten Zugang zum IM. Ein geplanter Bieterprozess – mit Fristen, Q&A-Runden und der Abgabe von Absichtserklärungen (LOI) – verschafft dem Verkäufer in der Regel eine deutlich stärkere Verhandlungsposition, besonders in wettbewerbsintensiven Märkten.

Strategische Käufer, Finanzinvestoren und Management-Buy-ins sind unterschiedlich zu bewerten – nicht nur im Hinblick auf den Preis, sondern auch in Bezug auf Transaktionssicherheit und Nachfolge.


Ein guter M&A-Berater unterstützt den Verkäufer bei der Aufbereitung der Verkaufsunterlagen sowie bei der gezielten Auswahl und Ansprache potenzieller Käufer. Zudem hilft er, den Transaktionsprozess passend zu strukturieren – bei grösseren Unternehmen häufig als strukturierter Auktionsprozess, bei kleineren KMU eher als exklusive Direktverhandlung oder gezielter Bieterprozess mit ausgewählten Interessenten.

Die Wahl des richtigen M&A-Beraters hängt vom Marktsegment, der Unternehmensgrösse und dem geplanten Verkaufsmodus ab. Ein erfahrener Berater versteht nicht nur den Markt, sondern auch die taktischen Fragen des Verkaufsprozesses – etwa Informationsgrad, Timing und Umgang mit konkurrierenden Angeboten.


Ebenso wichtig ist die frühe Einbindung von Transaktionsanwälten und Steuerberatern. Wenn M&A-Berater, Anwälte und Steuerberater früh zusammenarbeiten, lassen sich Verkaufsunterlagen konsistent aufbereiten, steuerliche Risiken frühzeitig erkennen und sensible Themen im Datenraum gezielt adressieren. Gerade bei komplexen Strukturen oder internationalen Käufern hilft ein abgestimmtes Vorgehen, Haftungsrisiken zu reduzieren und Verzögerungen im Prozess zu vermeiden.


2. Letter of Intent beim Unternehmensverkauf: Kaufpreis, Exklusivität und Zeitplan


Der Letter of Intent (LOI) legt die wesentlichen Eckpunkte der geplanten Transaktion fest, insbesondere Kaufpreis, Struktur, Zeitplan, Umfang der Due Diligence sowie Vertraulichkeits- und Exklusivitätsregelungen. Auch wenn der LOI rechtlich meist nicht oder nur teilweise verbindlich ist, prägt er den weiteren Verlauf der Verhandlungen häufig erheblich.

In der Praxis werden wichtige wirtschaftliche und strukturelle Weichen oft bereits im LOI gestellt und lassen sich später nur noch eingeschränkt korrigieren. Verkäufer sollten deshalb besonderes Augenmerk auf Kaufpreismechanismen, Exklusivitätsfristen und den vorgesehenen Transaktionsablauf legen. Zudem empfiehlt es sich, Exklusivitätsperioden zeitlich angemessen zu begrenzen und Schutzmechanismen für den Fall vorzusehen, dass der Prozess nicht planmässig voranschreitet.


3. Due Diligence beim Firmenverkauf: Risiken erkennen und Haftung steuern


Die Prüfung des Unternehmens durch den Käufer umfasst typischerweise Finanzen, Steuern, Recht, Umwelt, Technik, IT, Datenschutz und HR. Ein Datenraum mit übersichtlicher Indexierung und vollständigen Dokumenten erleichtert und beschleunigt den Prozess massgeblich.


Der Verkäufer sollte sich auch mit der Haftung befassen: Welche Garantien kann er abgeben, welche Risiken sind versicherbar (W&I-Versicherung), welche Offenlegungen schützen vor Haftung? Dabei lohnt es sich regelmässig, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Transparenz und Absicherung anzustreben.

Die im Datenraum oder in einem separaten Disclosure Letter offengelegten Informationen können Gewährleistungspflichten begrenzen und das Risiko späterer Rückforderungen senken. Voraussetzung ist, dass bekannte Schwachstellen detailliert und nachvollziehbar dokumentiert werden.


Eine Warranty & Indemnity Versicherung (W&I) kann die Haftung des Verkäufers reduzieren und dem Käufer zusätzliche Sicherheit geben. Zwischen Signing und Closing kann zudem ein sogenannter Bring-down Disclosure Letter sinnvoll sein. Darin legt der Verkäufer neue oder inzwischen bekannt gewordene Umstände offen, soweit sie für die beim Closing erneut bestätigten Garantien relevant sind.


4. SPA und Vertragsverhandlung: Kaufpreis, Garantien und Freistellungen


4.1. Kaufpreis

Der Enterprise Value bezeichnet den Bruttounternehmenswert. Für den tatsächlichen Kaufpreis (Equity Value) sind insbesondere Nettoverschuldung, überschüssige Liquidität und sonstige Finanzpositionen zu berücksichtigen. Je nach Struktur wird der Enterprise Value fixiert (Locked Box) oder nach Closing anhand definierter Abschlusszahlen angepasst (Closing Accounts). Verkäufer sollten die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Mechanismen genau verstehen.


Bei der Locked-Box-Struktur wird der Kaufpreis auf Grundlage eines historischen Bilanzstichtags vereinbart; spätere Anpassungen entfallen grundsätzlich. Voraussetzung ist eine klare Abgrenzung zulässiger Handlungen bis Closing. Bei Closing Accounts wird der Kaufpreis erst nach Vollzug anhand effektiv ermittelter Kennzahlen wie Working Capital und Nettoverschuldung bestimmt. Dafür braucht es präzise Berechnungsformeln und einen klaren Einigungsmechanismus.


4.2. Aktienkaufvertrag

Im Aktienkaufvertrag (kurz AKV oder SPA für Share Purchase Agreement) werden alle Rechte und Pflichten festgehalten. Zentrale Punkte sind:

  • Kaufpreis und Anpassungsmechanismen

  • Zahlungsmodalitäten (sofort, Earn-Out, in Raten)

  • Garantien und Freistellungen

  • Haftungshöchstgrenzen, De-Minimis- und Basket-Regelungen

  • Bedingungen für Closing (Conditions Precedent)

Eine präzise Regelung dieser Klauseln verhindert spätere Streitigkeiten. Earn-outs beispielsweise sollten auf objektiven, nachprüfbaren Kennzahlen beruhen und zugleich sicherstellen, dass der Verkäufer nach dem Verkauf keine unfaire Einflussnahme auf das operative Geschäft befürchten muss.


5. Signing und Closing beim Unternehmensverkauf

In der Schweiz erfolgt der Unternehmensverkauf häufig in zwei Schritten: Dem Signing (Vertragsunterzeichnung) und dem Closing (Vollzug der Transaktion). Zwischen beiden Zeitpunkten müssen oft bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, etwa Finanzierungsnachweise, gesellschaftsrechtliche Zustimmungen, regulatorische Freigaben oder Umstrukturierungen.


Während dieser Phase werden die zentralen Transaktionsdokumente finalisiert, bekannte Risiken offengelegt und die Voraussetzungen für die Eigentumsübertragung geschaffen. Je nach Struktur der Transaktion können zudem zusätzliche Vereinbarungen erforderlich sein, beispielsweise zu Earn-outs, Escrow-Lösungen oder Übergangsleistungen des Verkäufers.


Eine sorgfältige Vorbereitung von Signing und Closing schafft Rechtssicherheit, reduziert Vollzugsrisiken und trägt wesentlich zu einer reibungslosen Übertragung des Unternehmens bei.

C.  Fazit zum Unternehmensverkauf: Vorbereitung entscheidet über Wert und Transaktionssicherheit


Der Verkauf eines Unternehmens ist nicht nur der Abschluss einer unternehmerischen Etappe, sondern häufig auch der Beginn eines neuen Kapitels. Er ist kein isoliertes Ereignis, sondern das Ergebnis kluger Planung, sorgfältiger Vorbereitung und disziplinierter Umsetzung. Wer frühzeitig mit der Vorbereitung beginnt, kann Werttreiber gezielt stärken, Risiken vor dem Verkaufsprozess bereinigen und Verhandlungen über Kaufpreis, Haftung und Transaktionsstruktur aus einer deutlich besseren Ausgangslage führen.


Ein erfolgreicher Exit erfordert Weitsicht, eine durchdachte Strategie und ein starkes Team. Wer all diese Elemente vereint, schafft die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Transaktion – und für ein erfülltes neues Kapitel danach.

D. Rechtliche Begleitung beim Unternehmensverkauf in Zürich und der Schweiz

 

Die Weichen für einen erfolgreichen Unternehmensverkauf werden häufig Jahre vor dem eigentlichen Verkaufsprozess gestellt. Wer rechtliche, steuerliche und operative Themen rechtzeitig adressiert, schafft oft die Voraussetzungen für einen höheren Kaufpreis, einen effizienteren Prozess und eine höhere Transaktionssicherheit.


Advoro begleitet Unternehmer, Verwaltungsräte und Familienunternehmen bei Unternehmensverkäufen, Nachfolgelösungen und gesellschaftsrechtlichen Strukturierungen. Wir führen rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Fragen früh zusammen, damit Transaktionen nicht erst im Due Diligence-Prozess ins Stocken geraten. Wir begleiten Verkäufer von der Vorbereitung der Verkaufsfähigkeit über Strukturierung, Datenraum, Käuferprozess und Vertragsverhandlung bis zu Signing und Closing. Dabei verbinden wir juristische Präzision mit wirtschaftlichem Verständnis und Erfahrung im Schweizer M&A-Markt.


Wenn Sie den Verkauf Ihres Unternehmens planen, lohnt sich eine rechtliche und steuerliche Analyse häufig bereits ein bis drei Jahre vor dem geplanten Verkaufszeitpunkt. Gerne prüfen wir mit Ihnen, welche Massnahmen den Unternehmenswert erhöhen, den Verkaufsprozess erleichtern und Transaktionsrisiken reduzieren können.


Boris Räber

Über den Autor

Boris Räber ist Partner bei Advoro und berät Unternehmer, Verwaltungsräte und Familienunternehmen bei Unternehmensverkäufen, Nachfolgelösungen sowie nationalen und grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen.

 

Glossar wichtiger Begriffe beim Unternehmensverkauf


Begriff

Beschreibung

Asset Deal

Verkauf einzelner Vermögenswerte, Verträge und Verbindlichkeiten eines Unternehmens statt Verkauf der Gesellschaftsanteile.

Basket

Vertraglich vereinbarter Schwellenwert für Garantieansprüche. Je nach Ausgestaltung trägt der Käufer Schäden bis zu diesem Betrag selbst oder Garantieansprüche können erst geltend gemacht werden, wenn der Schwellenwert überschritten ist.

Closing

Vollzug der Transaktion, insbesondere Zahlung des Kaufpreises und Übertragung der Anteile oder Vermögenswerte auf den Käufer.

Closing Accounts

Kaufpreismechanismus, bei dem der endgültige Kaufpreis nach Closing anhand von Abschlusszahlen wie Nettoverschuldung und Working Capital angepasst wird.

Conditions Precedent

Aufschiebende Bedingungen, die erfüllt sein müssen, bevor die Transaktion vollzogen wird, etwa kartellrechtliche Freigaben, Finanzierungsnachweise oder interne Zustimmungen.

De Minimis

Bagatellgrenze, unterhalb derer einzelne Schadensfälle oder Garantieansprüche nicht geltend gemacht werden können.

Disclosure Letter

Dokument, mit dem der Verkäufer bekannte Risiken, Ausnahmen und Sachverhalte offenlegt, um seine Haftung aus Garantien zu begrenzen.

Due Diligence

Prüfung des Unternehmens durch den Käufer in rechtlicher, finanzieller, steuerlicher, operativer und teilweise technischer Hinsicht.

Earn-out

Variabler Kaufpreisanteil, der vom Erreichen bestimmter Leistungskennzahlen in der Zukunft abhängt, etwa Umsatz, EBITDA oder Kundenbindung.

EBITDA

Operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen; häufige Grundlage für Unternehmensbewertungen und Kaufpreismultiples.

Enterprise Value

Wert des operativen Unternehmens vor Berücksichtigung von Finanzschulden, überschüssiger Liquidität und weiteren kaufpreisrelevanten Positionen.

Equity Value

Wert der Unternehmensanteile nach Berücksichtigung von Finanzschulden, überschüssiger Liquidität und weiteren Anpassungspositionen; entspricht regelmässig der Basis für den tatsächlich zu zahlenden Kaufpreis.

Escrow

Hinterlegung eines Teils des Kaufpreises auf einem Treuhandkonto zur Absicherung möglicher Ansprüche des Käufers.

Freistellung / Indemnity

Vertragliche Verpflichtung des Verkäufers, den Käufer für bestimmte bekannte oder konkret bezeichnete Risiken schadlos zu halten.

Gewährleistungen und Zusicherungen / Representations & Warranties

Zusicherungen des Verkäufers über Zustand, Eigenschaften und rechtliche Verhältnisse des Unternehmens.

IM / Information Memorandum

Ausführliche Verkaufsunterlage, die das Unternehmen, seine Finanzzahlen, Marktstellung, Chancen und Risiken beschreibt.

LOI / Letter of Intent

Absichtserklärung, welche die wesentlichen Eckpunkte der geplanten Transaktion festhält, etwa Kaufpreis, Struktur, Exklusivität und Zeitplan.

Locked Box

Kaufpreismechanismus, bei dem der Kaufpreis auf Basis eines historischen Bilanzstichtags fixiert wird und nach Closing grundsätzlich nicht mehr angepasst wird.

MAC / Material Adverse Change

Klausel, die dem Käufer unter bestimmten Voraussetzungen Rechte einräumt, etwa Rücktritt oder Neuverhandlung, wenn sich zwischen Signing und Closing wesentliche negative Veränderungen im Unternehmen ergeben.

NDA / Non-Disclosure Agreement

Vertraulichkeitsvereinbarung, die vor Offenlegung sensibler Informationen an potenzielle Käufer abgeschlossen wird.

Share Deal

Verkauf der Anteile an einer Gesellschaft; die Gesellschaft bleibt als Rechtsträger bestehen, mitsamt ihren Vermögenswerten, Verträgen und Verbindlichkeiten.

Signing

Unterzeichnung des Kaufvertrags; der Vollzug erfolgt häufig erst später beim Closing.

SPA / Share Purchase Agreement

Kaufvertrag über den Verkauf von Gesellschaftsanteilen, insbesondere Aktien oder GmbH-Anteilen.

Teaser

Kurze, meist anonymisierte Verkaufsunterlage, mit der erste Käuferinteressenten angesprochen werden.

W&I-Versicherung

Warranties und Indemnities Versicherung zur Abdeckung bestimmter Garantie- und Haftungsrisiken aus dem Kaufvertrag.

Working Capital

Nettoumlaufvermögen des Unternehmens, insbesondere Forderungen, Vorräte und kurzfristige Verbindlichkeiten; häufig relevant für Kaufpreisanpassungen.

 



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